Fuss
Gängige Fussprobleme, die zum Orthopäden führen, sind ein Hallux valgus, Hammer- und Krallenzehen und das Morton-Neurom.
Genetisch bedingte Deformitäten und Beugefehlstellungen sind die Ursache für viel vorkommende Fussprobleme wie Hallux valgus, Krallenzehen und Hammerzehen. Diese Deformitäten und Fehlstellungen können durch relativ kleine operative Eingriffe korrigiert werden.
Hallux valgus
Der Begriff Hallux valgus bezeichnet eine Achsenabweichung der Grosszehe zum äusseren Fussrand. In der Regel ist dies die Folge eines familiär bedingten Spreizfusses.
Je breiter der Vorfuss, umso mehr wird die Grosszehe mechanisch bedingt durch ihre Beugersehne deformiert, und umso grösser wird der Druck auf das erste Mittelfussköpfchen in engeren Schuhen. Beim Barfusslaufen haben Betroffene mit einer Hallux valgus Deformität kaum Beschwerden. Entsprechend bietet auch bequemes Schuhwerk Linderung.
Vor allem bei starken Deformitäten bieten sich operative Alternativen an. Bei der Behebung des Hallux valgus geht es neben einer kosmetisch gewünschten Ausrichtung der Grosszehe um die Verschmälerung des Vorfusses und somit um die Korrektur der Spreizfussdeformität. Je nach Ausmass der Fehlstellung werden unterschiedliche Operationstechniken (Chevron, Scarf, Lapidus und Basis-Osteotomie) angewandt.
Hammerzehen, Krallenzehen
Hammer- und Krallenzehendeformitäten sind Beugefehlstellungen der Zehengelenke, welche je nachdem am Zehenrücken oder am Zehenendglied zu mechanischen Irritationen und schmerzhaften Schwielen führen. Es kann so weit gehen, dass sich an diesen Schwielen Hautgeschwüre bilden und insbesondere bei Diabetikern Infektionen auftreten.
Bei noch reizlosen Weichteilen lassen sich die Fehlstellungen mit einem einfachen Eingriff in einer Lokalanästhesie beheben (Operation nach Hohmann).
Morton-Neurom
Das Morton-Neurom ist eine gutartige Schwellung eines Nervs, in der Regel jenem Nerv zwischen den Köpfchen des 3. und 4. Mittelfussknochens. Sofern die Patienten auf eine lokale Kortison-Injektion vorübergehend gut ansprechen, kann eine chirurgische Entfernung der Geschwulst erwogen werden.